
Wann kann ich eine einstweilige Verfügung beantragen?
Für die Beantragung einer einstweiligen Verfügung kann es viele Gründe geben. Wir klären, wann es vorteilhaft ist.
In diesen Fällen ist eine einstweilige Verfügung sinnvoll
Abhängig von Ihrer individuellen Situation ist der Antrag auf eine einstweilige Verfügung sinnvoll, wenn Sie eines der folgenden Ziele im Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht erreichen wollen:
1. Unterlassung
Bei rechtswidrigen Handlungen wird jedem ein Unterlassungsanspruch gesetzlich zugesprochen. Mit einer einstweiligen Verfügung können Sie den Antragsgegner zwingen, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen. Damit soll eine fortlaufende Schädigung verhindert werden, bevor ein reguläres Gerichtsverfahren abgeschlossen ist.
2. Beseitigung
Eine einstweilige Verfügung können Sie beantragen, um bereits bestehende Störungen oder Verletzungen beseitigen zu lassen. Beispiel: Ein Bild aus Ihrem Portfolio wird ohne Genehmigung auf der Homepage eines Unternehmens genutzt.
3. Auskunft und Besichtigung
Eine einstweilige Verfügung dient dazu, Informationen oder Einsicht zu erhalten. Das ist besonders dann wichtig, wenn Sie befürchten, dass Beweismittel zerstört oder manipuliert werden könnten.
4. Widerruf
Die einstweilige Verfügung dient dazu, falsche Behauptungen öffentlich widerrufen zu lassen. Der Widerruf ist immer dann sinnvoll, wenn Rufschädigung oder geschäftsschädigende Aussagen im Raum stehen, die nachweislich unwahr sind.
5. Gegendarstellung
Im Rahmen des Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrechts können Sie eine einstweilige Verfügung beantragen, um eine Gegendarstellung zu erzwingen.
6. Sicherstellung von Beweismitteln
Mit einer einstweiligen Verfügung können wichtige Beweismittel gesichert werden. Damit wird verhindert, dass diese möglicherweise verloren gehen oder vernichtet werden.
In diesen Fällen können Sie keine einstweilige Verfügung beantragen
Eine einstweilige Verfügung können Sie nur dann beantragen, wenn es sich um eine Rechtsverletzung handelt, die sich auf eine Handlung bezieht.
Geldforderungen
Geht es um offene Zahlungsforderungen, können Sie keine einstweilige Verfügung beantragen. In solchen Fällen sollten Sie die Möglichkeit nutzen, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.
Rechtsverletzungen mit reinem Vermögensbezug
In Fällen von Vertragsstreitigkeiten, die ausschließlich vermögensrechtlicher Natur sind, bezieht sich der Streit nur auf den Austausch von Waren oder Dienstleistungen, ohne dass ein dringender, irreversibler Schaden droht.
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