
Einstweilige Verfügung im Marken- und Wettbewerbsrecht
Schnelle und transparente Lösungen für Ihr Unternehmen – wenn Ihre Marke oder geschäftliche Interessen bedroht werden.
Markus Brehm | RechtsanwaltStand: 17.01.2025
Seit über 13 Jahren unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre Rechte im Marken- und Wettbewerbsrecht konsequent zu schützen. Die einstweilige Verfügung bietet Ihnen die Möglichkeit, Verstöße sofort zu stoppen und weiteren Schaden abzuwenden.
Beispiele aus der Praxis

Markenrecht
- Nachahmung eines Produkts — Mitbewerber bringt eine Nachahmung Ihres geschützten Produkts auf den Markt.
- Unerlaubte Markennutzung — Firmenname oder Logo wird ohne Genehmigung in der Werbung verwendet.
- Cybersquatting — Jemand registriert eine Domain, die Ihrer geschützten Marke entspricht.
Wettbewerbsrecht
- Irreführende Werbung — Mitbewerber macht falsche Angaben über die Qualität seiner Produkte.
- Vergleichende Werbung — Unternehmen stellt Ihre Produkte in unfairer Weise schlechter dar.
- Verletzung von Geschäftsgeheimnissen — Vertrauliche Informationen werden an einen Konkurrenten weitergegeben.
Muss vor der Beantragung eine Abmahnung ausgesprochen werden?

In vielen Fällen ist es üblich, vor der Beantragung eine Abmahnung auszusprechen. Allerdings gibt es Ausnahmen:
- Dringlichkeit — Wenn die Zeit für eine Abmahnung fehlt oder sofortiges Handeln notwendig ist.
- Erfolglosigkeit — Wenn bereits klar ist, dass der Verletzer nicht reagieren wird.
- Besondere Umstände — Z. B. bei Markenpiraterie, wenn das Risiko besteht, dass Beweise vernichtet werden.
Voraussetzungen für den Erlass

- Dringlichkeit — Die Rechtsverletzung muss aktuell und eine schnelle Entscheidung erforderlich sein.
- Anspruch — Es muss ein rechtlich geschützter Anspruch bestehen.
- Glaubhaftmachung — Der Antragsteller muss die Tatsachen glaubhaft darlegen – durch Beweise wie Screenshots, eidesstattliche Versicherungen oder Dokumentationen.
Ablauf eines einstweiligen Verfügungsverfahrens

- Prüfung und Antragstellung — Wir analysieren die Sachlage und bereiten die Antragsschrift vor. Der Antrag wird beim zuständigen Gericht eingereicht.
- Eilentscheidung — In der Regel entscheidet das Gericht innerhalb weniger Tage, oft im Eilverfahren ohne mündliche Verhandlung.
- Zustellung und Vollstreckung — Wird die Verfügung erlassen, wird sie dem Gegner zugestellt und kann sofort vollstreckt werden.
- Hauptverfahren (optional) — In einigen Fällen folgt ein Hauptsacheverfahren, um die einstweilige Verfügung dauerhaft zu bestätigen.
Reaktionsmöglichkeiten auf eine einstweilige Verfügung

Sollte Ihr Unternehmen selbst betroffen sein, unterstützen wir Sie mit:
- Widerspruch — Legen Sie innerhalb der Frist Einspruch ein, wenn die Verfügung unberechtigt ist.
- Schutzschrift — Reichen Sie eine Schutzschrift ein, um einem drohenden Verfügungsantrag entgegenzuwirken.
- Antrag auf Aufhebung — Wenn die Voraussetzungen für die Verfügung nicht mehr gegeben sind.
Jetzt handeln
Kostenfreie Erstberatung
Ich berate Sie über die Rechtslage sowie Ihre Chancen, Risiken und Kosten. Persönlich, schnell und unkompliziert.